Kosten

Die Kosten für meine Beauftragung bemessen sich nach unterschiedlichen Kriterien(Zeitaufwand,Gegenstandswert der Streitsache/Haftungsrisiko etc.), sodass es für jeden einzelnen Fall unterschiedliche Kostenmöglichkeiten gibt. Sprechen Sie mich darauf an!

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht einmal aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Im Gesetzestext sind die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften enthalten. Das Vergütungsverzeichnis enthält die einzelnen Gebührentatbestände. Während sich die Anwaltskosten im Zivilverfahren gem der Anlage zu § 13 RVG nach einer Gebührentabelle und dem Streitwert richten, sind z.B. für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren sog. Betragsrahmengebühren festgelegt. Zu den Einzelheiten gebe ich Ihnen gerne vor Mandatserteilung Auskunft.

Vergütungsvereinbarungen
Für meine außergerichtliche Tätigkeit kann bei streitwerttechnisch nicht greifbaren Fällen (z.B. Vertragsgestaltung) ein Honorar vereinbart werden. Die Höhe des Stundensatzes richtet sich dabei nach unterschiedlichen Kriterien und kann mit Ihnen besprochen werden. Sprechen Sie mich an!

Beratungshilfe/Prozeßkostenhilfe
Sollten Sie im Rahmen einer rechtlichen Angelegenheit wirtschaftlich nicht in der Lage sein, die Kosten für meine Tätigkeit aufzubringen, gibt es außergerichtlich die Möglichkeit der sog. Beratungshilfe und gerichtlich die Möglichkeit der Prozeßkostenhilfe. Bitte weisen Sie mich schon bei der Mandatsaufnahme daraufhin, wenn Sie für sich meinen, Beratungshilfe oder Prozeßkostenhilfe beanspruchen zu können. Ich werde sodann mit Ihnen die tatsächliche Möglichkeit prüfen!

Rechtsschutzversicherung
Schließlich besteht noch die Möglichkeit die Anwaltskosten über eine bestehende Rechtsschutzversicherung abzurechnen. Bitte beachten Sie, dass der Rechtsschutzversicherungsvertrag Karenzzeiten enthalten kann. Ferner werden immer häufiger Rechtsgebiete aus dem Versicherungsumfang ausgeschlossen.
Typische Beispiele sind: - wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten (Abmahnung im Internet), Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Bau, etc.

Prozeßfinanzierung
Schließlich besteht in vereinzelten Fällen die Möglichkeit einen externen Prozeßfinanzierer "ins Boot" zu holen, der nach eigener Prüfung gegen eine Erfolgsbeteiligung das Prozeßrisiko für Sie übernimmt.