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Kosten
Die Kosten für meine Beauftragung bemessen
sich nach unterschiedlichen Kriterien(Zeitaufwand,Gegenstandswert
der Streitsache/Haftungsrisiko etc.), sodass es für jeden einzelnen
Fall unterschiedliche Kostenmöglichkeiten gibt. Sprechen Sie
mich darauf an!
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht einmal aus
dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis.
Im Gesetzestext sind die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften
enthalten. Das Vergütungsverzeichnis enthält die einzelnen
Gebührentatbestände. Während sich die Anwaltskosten
im Zivilverfahren gem der Anlage zu § 13 RVG nach einer Gebührentabelle
und dem Streitwert richten, sind z.B. für das Strafverfahren
und das Bußgeldverfahren sog. Betragsrahmengebühren festgelegt.
Zu den Einzelheiten gebe ich Ihnen gerne vor Mandatserteilung Auskunft.
Vergütungsvereinbarungen
Für meine außergerichtliche Tätigkeit kann bei streitwerttechnisch
nicht greifbaren Fällen (z.B. Vertragsgestaltung) ein Honorar
vereinbart werden. Die Höhe des Stundensatzes richtet sich
dabei nach unterschiedlichen Kriterien und kann mit Ihnen besprochen
werden. Sprechen Sie mich an!
Beratungshilfe/Prozeßkostenhilfe
Sollten Sie im Rahmen einer rechtlichen Angelegenheit wirtschaftlich
nicht in der Lage sein, die Kosten für meine Tätigkeit
aufzubringen, gibt es außergerichtlich die Möglichkeit
der sog. Beratungshilfe und gerichtlich die Möglichkeit der
Prozeßkostenhilfe. Bitte weisen Sie mich schon bei der Mandatsaufnahme
daraufhin, wenn Sie für sich meinen, Beratungshilfe oder Prozeßkostenhilfe
beanspruchen zu können. Ich werde sodann mit Ihnen die tatsächliche
Möglichkeit prüfen!
Rechtsschutzversicherung
Schließlich besteht noch die Möglichkeit die Anwaltskosten
über eine bestehende Rechtsschutzversicherung abzurechnen.
Bitte beachten Sie, dass der Rechtsschutzversicherungsvertrag Karenzzeiten
enthalten kann. Ferner werden immer häufiger Rechtsgebiete
aus dem Versicherungsumfang ausgeschlossen.
Typische Beispiele sind: - wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten
(Abmahnung im Internet), Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem
Bau, etc.
Prozeßfinanzierung
Schließlich besteht in vereinzelten Fällen die Möglichkeit
einen externen Prozeßfinanzierer "ins Boot" zu holen,
der nach eigener Prüfung gegen eine Erfolgsbeteiligung das
Prozeßrisiko für Sie übernimmt.
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